http://www.bosy-online.de/Fachgerechte_Kupferrohrinstallation.pdf S. 22 Kupferrohre unter Putz, die indirektem Kontakt mit Mörtel, Kalkoder Gips stehen, benötigen in derRegel keinen speziellen Korrosions-schutz. Schallschutz, Wärmedämmungund -ausdehnung sind jedoch stetszu beachten. Eine Ausnahme besteht für den Fall,dass die mit dem Kupferrohr in Kon-takt stehenden Baustoffe ammonium-haltige Zusätze wie z.B. Abbindever-zögerer enthalten. Rohrleitungen - auch solche aus Kup-fer - sollten nicht der ständigen Ein-wirkung von Feuchtigkeit ausgesetztsein. Besteht die Gefahr einer ständigfeuchten Umgebung (z.B. im Fußbo-denbereich von Hallenschwimmbä-dern, in Saunaräumen etc.), so sinddie Kupferrohre gegen Außenkorrosionwie unter a) und b) beschrieben zuschützen. ----- https://www.kupferinstitut.de/de/werkstoffe/anwendung/bauwesen/dach-und-wand/praxistipps-faqs.html Kann Kupfer durch direkten Kontakt mit Gips, Kalkmörtel oder Beton korrodieren? Die bisherigen Beobachtungen und Versuche zeigen, dass bis auf die weiter unten geschilderten Ausnahmen auch bei direktem Kontakt von Kupfer mit Gips, Kalkmörtel und Beton praktisch keine Korrosionserscheinungen auftreten. Nur durch Korrosion verursachte Schadensfälle aus der Praxis sind nicht bekannt. Bei chloridhaltigem Beton tritt bei gleichzeitiger Verlegung von Kupfer und Stahl eine verstärkte Korrosion bei Stahl auf, während das Kupfer nicht angegriffen wird. Werden bei Mörtel und Beton Zusätze verwendet (z. B. Schnellbinde- oder Frostschutzmittel) so muss für jeden Einzelfall festgestellt werden, ob sie aggressive Stoffe enthalten und ob diese Stoffe bei Kupfer Korrosionserscheinungen hervorrufen können. Betonzusatzmittel, die Amine (von Ammoniak abgeleitete organische Basen) oder Ammoniak enthalten, können bei Kupfer Korrosion verursachen, da es bei Gegenwart von Sauerstoff aufgrund der Komplexsalzbildung angegriffen wird. ----- https://www.ifs-ev.org/ungeschuetzte-kupferrohrleitung-im-estrichboden/ Eindeutig war hingegen der Verstoß gegen die geltende Norm (DIN 1988): Sie schreibt vor, Leitungen nicht unter Kellerflur und unter Fußböden nicht unterkellerter Räume zu verlegen. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, muss ein entsprechender Korrosionsschutz berücksichtigt werden.