seit 11.6.2010: Ratenkredit-Vertraege koennen nach 6 Monaten fristlos gekündigt werden. Dafuer kann die Bank Vorfaelligkeits-Entachaedigung verlangen: Restlaufzeit unter 12 Monate: 0,5% der Restschuld Restlaufzeit ueber 12 Monate: 01% der Restschuld Zweckgebundene Kredite (z.B. Auto, Wohneigentum) im allgemeinenguenstiger als einfache Ratenkredite.