Top-Offerten für Anschlussdarlehen ======================== ( http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/anschlussdarlehen/forwardkredite_aid_18222.html ) Effektives Tilgen wird jetzt einfacher: Eigentümer, deren Finanzierung in den kommenden Jahren ausläuft, können sich mit einem Forward-Darlehen die heutigen Konditionen sichern. Online-Rechner Forward-DarlehenTop-Offerten für die Anschlussfinanzierung Anzeige Forward-Darlehen Günstige Zinsen für die Zukunft Jetzt beste Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern! Bis zu 60 Monate im Voraus! weiter Mit einem Forward-Kredit lassen sich die aktuellen Finanzierungkonditionen schon heute für eine anstehende Anschlussfinanzierung reservieren. Das geht mittlerweile bis zu fünf Jahre im Voraus. Das Prinzip: Der Kunde unterschreibt den Darlehensvertrag heute, ruft das Geld aber erst in einigen Jahren ab. Für jeden Monat Wartezeit verlangen die Kreditgeber traditionell einen Zinsaufschlag. Üblich sind zur Zeit 0,01 bis 0,04 Prozentpunkte pro Monat. „Die aktuellen Aufschläge sind immer noch relativ günstig“, sagt Max Herbst, Chef der FMH-Finanzberatung. Der Grund: Kapitalmarktexperten erwarten vorerst keine stark steigenden Zinsen. „Paradoxer Weise ist ein Forward-Darlehen dann am ehesten zu empfehlen, wenn die Zins-Aufschläge dafür sehr hoch sind“, erklärt Herbst. „Denn hohe Forward-Aufschläge sind ein Indiz dafür, dass mit steigenden Zinsen zu rechnen ist.“ Doch wie von jeder Regel gibt es auch von dieser eine Ausnahme. Aktuell sind die Zinssätze inklusive der Forward-Aufschläge so günstig, dass man nach heutigen Maßstäben kaum etwas falsch machen kann. Und das bedeutet: Eigentümer, bei denen in den nächsten Wochen ein Darlehen zur Anschlussfinanzierung ansteht, können bei einer günstigen Bank mit einem Effektivzins von 2,50 Prozent rechnen. Wer seine Baufinanzierung erst in 24 Monaten erneuern muss, könnte sich für einen Forward-Kredit entscheiden. Statt 2,50 Prozent läge sein Angebot dann bei 2,90 Prozent. Ist dieser Bauherr der Meinung, dass die Zinsen im Laufe der nächsten zwei Jahre um mehr als 0,4 Prozent steigen werden, sollte er sich für das Forward-Darlehen entscheiden. Die Alternative: Er wartet noch etwas ab, denn es ist durchaus denkbar, dass die Zinsen vorerst nicht ansteigen werden. In diesem Fall würden die Vorlaufzeit kürzer und der Aufschlag somit geringer ausfallen. Es gibt naturgemäß keine Garantie dafür, dass sich der Zinsmarkt so verhält wie der Hausbesitzer es erhofft oder erwartet. Welche Offerte am Ende am günstigsten ist, entscheiden die individuellen Vorgaben. Viele Hausbesitzer, die vor Jahren zu weit höheren Zinssätzen abgeschlossen haben, wählen das Forward-Darlehen auch deshalb, weil es ihnen zu den aktuellen Konditionen in jedem Fall eine niedrigere Monatsrate garantiert. Welche Offerte am Ende am günstigsten ist, entscheiden die individuellen Vorgaben. Der Forward-Rechner der FMH-Finanzberatung vergleicht die Konditionen von rund 90 Kreditgebern – Effektivzins inklusive Forward-Aufschlag, monatliche Rate und Restschuld am Ende der Zinsbindungsfrist. Anschlussdarlehen ============= !!! Wann für die vorzeitige Kündigung Strafgebühren anfallen ( http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/anschlussdarlehen/fruehzeitige-kuendigung_aid_18305.html ) Bestehende Verträge dürfen Eigentümer nicht ohne Weiteres kündigen. Wer mit welchen Fristen und zu welchem Preis aussteigen darf: – An feste Vertragslaufzeiten bis zu zehn Jahren ist der Kunde gebunden. Will er zum Beispiel auf ein günstigeres Darlehen umsteigen, ist er auf die Kulanz der Bank angewiesen. Sie muss die Kündigung nicht akzeptieren (Paragraf 490 II BGB). Stimmt sie zu, darf sie ihren Schaden frei berechnen und vom Kunden ersetzen lassen (BGH, XI ZR 226/02). „Läuft der bisherige Kredit noch weniger als drei Jahre, ist ein Forward-Darlehen oft günstiger als die Kündigung“, sagt Herbst. – Nur wenn der Kunde die Immobilie verkauft oder die Bank eine Kreditaufstockung verweigert, ist eine Kündigung erlaubt (BGH, XI ZR 267/96 und BGH, XI ZR 197/96). Die Bank muss sich bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Vorgaben des Bundesgerichtshofs halten. – Aus Verträgen mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung darf der Kunde ab dem zehnten Jahr nach Vollauszahlung aussteigen – mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Paragraf 489 BGB). – Kredite mit variablem Zinssatz oder Kredite mit Zinsbindung, die nicht in einem Grundbuch eingetragen sind, dürfen Kunden jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen. Auch Bauspardarlehen lassen sich jederzeit gebührenfrei tilgen. !!! Was Umschuldung und Bankwechsel kosten Bei einem Bankwechsel fallen regelmäßig Zusatzkosten für Grundbuchamt und Notar für Löschen und Neueintragen bzw. Abtreten der Grundschuld an. Auch Teilabtretung und Teillöschung der alten Grundschuld sind möglich. Der gängigste und günstigste Weg ist die Abtretung. Als Faustformel gilt: Die Umschuldung kostet ungefähr 0,17 Prozent der Restschuld. „Die Gebühren zahlen sich in aller Regel aus“, sagt Herbst. „Die mögliche Zinsersparnis durch einen Bankwechsel schlägt die Kosten schnell um das Zehn- bis Zwanzigfache.“ Variante 1: Löschen der alten und eintragen einer neuen Grundschuld zugunsten eines neuen DarlehensgebersGrundschuld 75 000 125 000 175 000 Grundbuchamt Löschung 88,50 126,00 163,50 Eintragung 177,00 252,00 327,00 Notar Löschung 107,30 150,80 194,30 Eintragung 226,50 313,20 400,20 Gesamtkosten 599,00 842,00 1085,00 Variante 2: Abtreten der Grundschuld an einen neuen DarlehensgeberGrundschuld 75 000 125 000 175 000 Grundbuchamt Eintragung 88,50 126,00 163,50 Notar Abtretung 1) 56,60 78,30 204,30 Gesamtkosten 145,10 204,30 367,80 Variante 3: Teilabtretung und Teillöschung der alten GrundschuldGrundschuld 125 000 Grundbuchamt Eintragung 163,50 Notar Teillöschung 50 000 43,50 Teilabtretung 75 000 78,00 Gesamtkosten 285,00 Alle Angaben in Euro 1) bei Sparkassen und Landesbanken keine Abtretungskosten (müssen nicht notariell beglaubigt werden) Kredit-Angebote/-Vergleich =================== http://www.kredit-online.info/immobilienkredite.html