19. Mai 2022 DIE ZEIT N" 21 In welchen Fällen lohnt sich eine Steuererklärung zu den Kapitalanlagen? Liebe Leserin, lieber Leser, als sie vor 13 Jahren eingeführt wurde, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, waren wir ehrlichen Geldanleger erleichtert. Sie schien alles einfacher zu machen. Vorbei der Papierkram um Zinsen und Dividenden - den erledigt seit 2009 die Bank für uns. Sie zieht von Kapitalerträgen 25 Prozent ab, fügt den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzu und überweist das Ganze an das Finanzamt. Aber so einfach, wie es anfangs schien, ist dieses System nicht. Es fängt damit an, dass Kapitalerträge nur dann versteuert werden müssen, wenn sie bei Ledigen mehr als 801 Euro und bei Verheirateten mehr als 1602 Euro betragen. Dieser Sparerfreibetrag kommt allerdings nur zur Geltung, wenn man seiner Bank einen Auftrag zur Freistellung gegeben hat. Wer das versäumt, dem werden Steuern abgezogen, die eigentlich nicht gezahlt werden müssten. Es ist jedoch möglich, sich das Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Dazu muss man bei der Einkommensteuererklärung die »Anlage KAP« ausfüllen - und das ist nur einer von mehreren Fällen, in denen sich das Ausfüllen dieses Formulars lohnt. Auch Sparer und Anleger, die wenig verdienen, aber mit ihren Kapitalerträgen oberhalb des Freibetrags liegen, können ihre Last oftmals senken, wenn sie bei ihrer Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Denn bei ihren insgesamt niedrigen Einkommen landen zum Beispiel Studenten und manche Rentner auf' einem persönlichen Steuersatz, der unter den 25 Prozent liegt, die standardmäßig für Kapitalerträge angewendet werden. Wenn man es mit der Steuererklärung beantragt, überprüft das Finanzamt, was für den Steuerzahler die günstigere Regelung ist. Die Abgeltungsteuer wird auch fällig, wenn man Aktien und Investmentfonds-Anteile verkauft und so Gewinne erzielt. Das war früher anders, und daher wurde bei der Einführung der Abgeltungsteuer beschlossen, dass Aktien und Fondsanteile, die bereits vor 2009 im Depot lagen, auch künftig steuerfrei bleiben sollten. Doch 2017 kippte die große Koalition diese Regelung zum Bestandsschutz und schuf ein Monstrum der Steuerbürokratie. Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von diesen »Altaktien« bleiben zwar weiterhin steuerfrei, allerdings gilt das nun nur noch für solche Kurssteigerungen, die bis Ende 2017 angefallen sind. Verkaufsgewinne aus Kurssteigerungen von Altaktien und -fonds, die 2018 und später eingetreten sind und in den kommenden Jahren noch eintreten werden, müssen versteuert werden. Dass das dann auch so passiert, darum kümmert sich die Bank. Der Anleger kann es geschehen lassen. Was ihm aber niemand abnimmt: darauf zu achten, dass ein weiterer Freibetrag, den das Gesetz vorsieht, zur Anwendung kommt, nämlich der persönliche Freibetrag von 100.000 Euro für den neuerdings steuerpflichtigen Teil der Erträge aus dem Verkauf von Altaktien und -fonds. Auch das geht nur bei der Kapitalsteuererklärung beim Finanzamt. Ein noch einmal anders gelagerter Fall sind Geldanleger, die Wertpapierdepots bei mehreren Banken unterhalten. Da kann es vorkommen, dass sie Aktien aus einem Depot mit Gewinn verkaufen und sich von Aktien aus dem zweiten Depot mit Verlust trennen. Im Normalfall würde die Bank solche Gewinne und Verluste verrechnen, sodass am Ende bloß ein echter Überschuss versteuert werden müsste. Bei zwei Depots allerdings funktioniert das nicht - deshalb können Anleger erlittene Verluste nur beim Finanzamt steuermindernd geltend machen. Übrigens dürfen Sie, wenn Sie Geld haben, darauf hoffen, dass die Sparerfreibeträge von 2023 an höher liegen werden. Die Koalition hat nämlich vereinbart, sie auf 1000 Euro für einzeln veranlagte Bürger und auf 2000 Euro für Paare zu erhöhen. Passiert ist das aber noch nicht - und besonders viel ist es auch nicht. Sicher, man kann es leicht ausrechnen: Bevor der Staat überhaupt Steuern erhebt, dürfte das Vermögen immerhin 100.000 Euro groß sein, bei einer Verzinsung von einem Prozent. Aber wenn man bedenkt, dass die Inflation in einem Jahr möglicherweise 5000 Euro oder sogar 7000 Euro an Kaufkraft wegrasiert, wird klar, dass das die Anleger auch nicht retten dürfte. Von einem Anreiz zur selbstverantwortlichen Altersvorsorge, die den Bürgern immer wieder nahegelegt wird, ist hier nichts zu sehen. Denn die Steuer trifft ja zum Beispiel auch einen Anleger, der 10.000 Euro in einen Aktienfonds gesteckt hat und die Anteile nach 20 Jahren für 12,000 Euro verkauft. Eine solche Politik ist schon fast irrsinnig, finde: Ihr Rüdiger Jungbluth