sog. Altbestände von Wertpapieren vor 2009 müssen bei Übertragung von einer Bank zur anderen als solche deklariert werden. D.h. die alte Bank muss der Neuen die Einstandsdaten liefern, evtl. nachliefern. Falls nicht geschehen, alte Bank darum bitten, die FAX-Nr. für Lieferwegsanfrage mitteilen (z.B. ING DiBa: FAX-Nr. 069 27 222 66 555) Evtl. kann die neue Bank auch anhand der Kopien der alten Depot-Bestände (Jahresabschlüsse) / Kauforder diese Daten nachtragen (einfacher). N E U ! ======= Ab 1.1.2018 werden bei Verkauf von Altbeständen Gewinne daraus besteuert. In den Jahren davor war das nicht der Fall. Bis 100.000 EUR sind frei. s.a. https://www.wertpapier-forum.de/topic/51541-befreiung-von-der-abgeltungssteuer-auf-kursgewinne-bei-vor-dem-01012009-gekauften-wertpapieren-zeitraum-unbegrenzt/ santosh Forenmitglied 17 Beiträge 29. Mai 2017 · #12 Geschrieben 29. Mai 2017 · bearbeitet 29. Mai 2017 von santosh Ab 1.1.2018 endet die Befreiung der Abgeltungssteuer auf Fonds , die vor 2009 erworben wurden : Consors Bank 25.4.17 : Steuern auf Fonds und ETFs ab 2018 Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich die Besteuerung auf Veräußerungserlöse, die durch Fonds und ETFs entstanden sind. Bisher gilt, dass die Veräußerungserlöse aus Fonds, die vor 2009 erworben wurden, nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Dieser Bestandsschutz für Veräußerungsgewinne wird mit der Änderung des Investmentsteuergesetzes aufgehoben. Gewinne die ab dem 1. Januar 2018 erwirtschaftet werden, unterliegen der Abgeltungsteuer. Für Anleger, die auf den Fortbestand des Schutzes vertraut und noch vor 2009 in Fonds investiert haben, mit dem Wissen, auf zukünftige Gewinne keine Steuern zahlen zu müssen, ist das ärgerlich. Im Detail treten 2018 folgende Änderungen in Kraft: Inländische und ausländische Fonds, die Erträge thesaurieren oder ausschütten, werden ab 1. Januar 2018 nach der gleichen Systematik besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt künftig weiterhin auf Erträge und Gewinne aus Veräußerungen an. Allerdings wird das, gerade bei ausländischen Fonds, komplizierte Besteuerungsregime durch ein einfacheres und verständlicheres ersetzt. Anleger, deren Erträge unter dem Jahresfreibetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) bleiben, zahlen weiterhin keine Steuern. Wer Fonds vor 2009 gekauft hat, muss die Erträge ab 2018 versteuern. Somit fällt der bisherige Bestandsschutz weg. Beim Verkauf gibt es aber einen Freibetrag von 100.000 Euro, welcher über die Veranlagung geltend gemacht werden muss. Bei Riester- oder Rürupverträgen ändert sich bei der Besteuerung nichts. Wer im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung anspart, hat weiterhin den Vorteil, dass Steuern auf Dividenden und Zinsen während der Ansparphase steuerfrei sind. ------- https://www.wertpapier-forum.de/topic/58632-anlage-kap-inv-2020/ Blog zu: " Ich habe einige Fondanteilen in einem ausländischen Depot verwahrt."